Wer braucht sie?
Aus meiner Sicht und auch aus der Sicht der Verbraucherschutzverbände:
NIEMAND!
Der Grund: Alle Ansprüche wegen Körperverletzung, die gegen Fahrzeughalter oder Fahrer gestellt werde können, sind durch die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Fahrzeugs versichert. Selbst berechtigte Ansprüche von Familienangehörigen.
Die Insassenunfallversicherung schützt Sie nur bei Unfällen im KFZ-Bereich.
Leistungen und Beiträge unterscheiden sich erheblich voneinander.
Beispiel: Jahresbeitrag für einen kaufmännischen Angestellten | ||
Versicherungssumme | Insassenunfallversicherung | Unfallversicherung (Komfortdeckung) |
60000 € (Vollinvalidität) 20000 € (Todesfall) |
53,40 € / Jahr | 59,00 € / Jahr |
Bei der Unfallversicherung sind zusätzlich jeweils 10.000 € für Bergungskosten, kosmetische Operationen sowie Kurkostenbeihilfe mitversichert.
Demzufolge empfehle ich Ihnen an Stelle der Insassenunfallversicherung eine normale Unfallversicherung, die Sie rund um die Uhr und weltweit schützt.
Rufen Sie mich an…!
| Tel.: 030 - 983 143 22 oder 0177 - 52 809 50 | Montag - Donnerstag: 15.00-18.00 , sowie nach Vereinbarung |
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